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Infos & Events

Bekanntmachung über die Auslegung/Offenlage und Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren „Im Griess“ zur Weiterentwicklung des Gewerbegebietes

Verfahren: Veröffentlichung und Auslage des Bebauungsplanentwurfs „Im Griess“ mit aktuellen Änderungen und Erkenntnissen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß BauGB

Auslegungsdauer: Do 25. Oktober – Fr 22. November 2024

Um die Öffentlichkeit zu unterrichten, werden sämtliche Unterlagen bei der Gemeinde Jungingen im Rathaus, Lehrstr. 3, im Vorzimmer des Bürgermeisters im Obergeschoss, während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Dienstag 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen überdies im Internet auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung.

Für eine persönliche Beratung oder Erörterung des Planentwurfs, vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen Termin unter Telefon 07477-8730 oder Mail bauamt@jungingen.de

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat der Gemeinde hat in jüngster öffentlicher Sitzung am 17. Oktober 2024 folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:

  1.  
  2. 1.Nach Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. §2 Abs. 2 BauGB untereinander und gegeneinander, schließt sich der Gemeinderat den in der Aufstellung / tabellarischen Übersicht dargestellten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an.                                                                                                                                                                                                                  (Hinweis: Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.)
  3.  
  4. 2.Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Änderungen im Textteil, der Begründung und im Planteil (zeichnerischer Teil) zum Bebauungsplan vorgenommen werden.
  5.  
  6. 3.Der Bebauungsplan „Im Grieß“ mit Begründung und Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) sowie die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 17.10.2024 als Entwurf beschlossen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
  7.  
  8. 4.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt bzw. um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus wird ihnen das Ergebnis der Behandlung ihrer im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen mitgeteilt.
  9.  
  10. 5.Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Gemeinde Jungingen. Darüber hinaus sollen sämtliche Unterlagen zum Bebauungsplan im Rathaus der Gemeinde Jungingen öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der Gemeinde Jungingen veröffentlicht werden.