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Lebenslagen von A bis Z

Babynahrung

Die Diätverordnung stellt für Babynahrung hohe Anforderungen bezüglich

  • Zusammensetzung,
  • Verwendung von Zusatzstoffen,
  • Höchstmengen von Rückständen und Verunreinigungen (Kontaminanten),
  • mikrobiologischer Beschaffenheit und
  • Kennzeichnung.

Beispielsweise dürfen keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten sein.

Hersteller von Babynahrung müssen besonders enge Grenzen für eventuell enthaltene Rückstände an Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln einhalten.

Für die Sicherheit von Babynahrung und die Einhaltung der strengen Vorschriften sind zunächst die Unternehmen verantwortlich. Der Staat kontrolliert regelmäßig und nimmt Proben, in Baden-Württemberg von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern

Wenn bei den Untersuchungen unzulässige Inhaltsstoffe auftauchen, wird das Unternehmen sofort informiert. Es muss das Produkt im Falle eines gesundheitlichen Risikos vom Markt zurückrufen.

Hinweis: Bei der Zubereitung von Babynahrung sollten Sie darauf achten, dass Sie nur Trinkwasser oder geeignetes Mineralwasser mit dem Hinweis "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" verwenden.

Für natürliches Mineralwasser mit diesem Hinweis gelten folgende Obergrenzen:

  • Natrium < 20 mg/l
  • Sulfat < 240 mg/l
  • Nitrat < 10 mg/l
  • Nitrit < 0,02 mg/l
  • Fluorid < 0,7 mg/l
  • Arsen < 0,005 mg/l
  • Uran < 0,002 mg/l

Außerdem gelten Höchstwerte für Radium und strengere mikrobiologische Grenzwerte als bei natürlichem Mineralwasser ohne diesen Hinweis.

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