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Kindergarten

Kindergarten Jungingen

Träger des Kindergartens ist die Gemeinde Jungingen.

Kinderzahlen

Im Kindergarten der Gemeinde Jungingen können bis zu 60 Kinder im Alter von 3 und mehr Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. 
In der "Nestgruppe" werden Kinder zwischen 2 und 3 Jahren aufgenommen.

Die Konzeption des Kindergartens, die Benutzungsord- nung, das Kindergarten-ABC sowie die Aufnahme- anträge entnehmen Sie der Anlage (Downloads).

Informationen zu unserem pädagogischen Konzept und unseren Schwerpunkten finden Sie auf unserem Profil im Kindergartenportal Baden-Württemberg.  

Öffnungszeiten/ Betreuungsformen

Die folgenden Betreuungsformen werden bei mindestens 3 Anmeldungen angeboten

Für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren

    - Nestgruppe (Mo.- Fr. 7:30 bis 12:30 Uhr)

Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt

     - Halbtagskindergarten

     - VÖ-Kindergarten

     - Ganztagskindergarten

Der Kindergarten ist von Montag bis Freitag von 7:15 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Die gewünschten Betreuungszeiten können flexibel pro Wochentag für mindestens ein halbes Kindergartenjahr gebucht werden:

Betreuungsformen    siehe Download

Die Buchung einer Betreuungsform ist verbindlich für ein halbes Kindergartenjahr. Die Betreuungsform verlängert sich um ein weiteres halbes Jahr sofern keine Änderung der Betreuungsform gewählt wird. Die Änderung der Betreuungsform ist mit einer vierwöchigen Frist zum 01.02. und zum 01.09. des jeweiligen Kindergartenjahres möglich.

Bringzeit/Abholzeit

Es wäre wünschenswert, dass die Kinder bis spätestens 8.45 Uhr im Kindergarten sind. Sie brauchen ausreichend Zeit um in Ruhe anzukommen und ihre Freunde begrüßen zu können. Es ist wichtig, dass den Kindern genügend Freispielzeit zur Verfügung steht, da ein nicht unerheblicher Teil der Zeit durch Projekte und Stammgruppentreffen für die Kinder bereits vorbestimmt ist.

Elternbeitrag

Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag, gegebenenfalls zusätzlich ein Essensgeld erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die jeweilige Betreuungsform aufgenommen wird. Er ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen. 

Weitere Informationen sind im Download "Elternbeitrag" !

Eine Änderung der Beiträge und des Essengeldes bleibt vorbehalten.

Bei Abmeldung des Kindes von der Einrichtung ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.
Der Elternbeitrag und gegebenenfalls das Essensgeld sind auch für die Ferien der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.

Ansprechpartner:
Alexandra Broghammer, Kindergartenleiterin
PLZ/Ort:
72417 Jungingen
Straße:
Lehrstr. 3
Telefon:
0747787340 (Kindergarten)
Fax:
074778259 (Rathaus)
kindergarten@jungingen.de