Sie sind hier: Seitenbaum / Aktuelles / Infos & Events / News-Details

Infos & Events

Umtauschfrist der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine der Geburtsjahre 1953 bis 1958 wird um sechs Monate verlängert

Die Umtauschfrist der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine der Geburtsjahre 1953 bis 1958 wird für Deutschland um sechs Monate verlängert. Dies hat jüngst der Bundesrat beschlossen. Setzt die Bundesregierung diesen Beschluss um, tritt die entsprechende Verordnung in Kraft. Betroffene haben dann bis zum 19. Juli 2022 Zeit, den Führerschein zu tauschen. Zuvor lag die Umtauschfrist beim 19. Januar 2022. 

Bis die angestrebte Verlängerung der Frist umgesetzt wurde, wird die Polizei darauf verzichten, ein Verwarngeld in Höhe von 10 € zu erheben. Grund für die Fristverlängerung ist die hohe Belastung in den Fahrerlaubnisbehörden durch die Corona-Pandemie. 

„Im Zollernalbkreis gehen wir von rund 7.000 Umtauschanträgen aus. Diese müssen zusätzlich zum Tagesgeschäft bearbeitet werden“, berichtet Harry Maisner, Leiter des Verkehrsamtes. Gleichzeitig bekam die Führerscheinstelle die Auswirkungen der Pandemie zu spüren. Mit erweiterten Öffnungszeiten an vier Nachmittagen hat das Landratsamt bereits auf die erhöhten Terminanfragen reagiert. Das Angebot wurde an diesen Nachmittagen von über 350 Umtauschwilligen sehr gut angenommen. 

Dennoch lassen sich längere Antragsbearbeitungszeiten bei der Führerscheinstelle nicht vermeiden. Dies betrifft nicht nur den Umtausch, sondern ebenso die Erst- sowie die Neuerteilung von Fahrerlaubnissen. „Wir haben den Bereich personell bereits verstärkt“, so Maisner. „Gemeinsam arbeiten wir daran, die Vielzahl an Anträgen schnellstmöglich abzuarbeiten“.  

Alle Fahrerlaubnisbesitzer, deren Umtauschfrist nun verlängert wurde, werden gebeten, sich innerhalb dieser Frist um ein neues Dokument zu kümmern. Die Terminvereinbarung erfolgt per Email unter fahrerlaubnisse@zollernalbkreis.de oder – sofern per Email nicht möglich – telefonisch während den Öffnungszeiten unter 07433/92-1446. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anträge ebenso schriftlich einreichen. Hier ist das Antragsformular abrufbar. 

(Erstellt am 23. Februar 2022, Landratsamt Zollernalbkreis)