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Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats der Gemeinde Jungingen vom 25.01.2024 zum Bebauungsplan „Im Grieß“

Der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen hat in seiner Sitzung vom 25.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Im Grieß“ aufzustellen. Dem entsprechend wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht. 

Im Flächennutzungsplan 2035 der VVG der Stadt Hechingen, Gemeinde Rangendingen und Gemeinde Jungingen ist auf Gemarkung Jungingen ein Gewerbegebiet „Nördlich der Sägmühle“ in der Größe von 5,34ha ausgewiesen.

Da Jungingen einerseits über keinerlei gemeindeeigenen Gewerbeflächen mehr verfügt, aber andererseits ein hoher Bedarf/Nachfrage an Gewerbeflächen besteht, hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt möglichst schnell den Ausbau neuer Gewerbeflächen voranzutreiben. Dazu wurde in vergangener Sitzung bereits ein städtebaulicher Entwurf beschlossen und die Verwaltung beauftragt mit dem Aufkauf der Flurstücke zu beginnen und benötigte Gutachten zu beauftragen.

Der mit dieser Vorlage empfohlene Aufstellungsbeschluss der Verwaltung ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für den Einstieg in ein Bebauungsplan-Verfahren. Jedoch soll der Beschluss nochmals nach außen deutlich machen, dass die Gemeinde am Thema Gewerbeflächen arbeitet und sich vorgenommen hat, noch im Jahr 2024 den Bebauungsplan zu beschließen.

Das Vorhaben kann allerdings nur gelingen, wenn die bisherigen Eigentümer bereit sind ihre Flächen an die Gemeinde zu verkaufen oder in das Baugebiet einzubringen.

Die Erschließung soll in zwei Abschnitten erfolgen. Im ersten Abschnitt kann die bestehende Infrastruktur wie beispielsweise das Retentionsbecken genutzt werden. Für den zweiten weiter talabwärts befindlichen Erschließungsbereich, muss neue Infrastruktur geschaffen werden.

Die betreffenden Flurstücke auf Gemarkung Jungingen sind:

1684 (teilweise), 1685 (teilweise), 1686 (teilweise), 1687 (teilweise), 1689 (teilweise), 1690 (teilweise), 1691 (teilweise), 1692, 1693, 1695, 1696, 1697, 1698, 1699, 1700, 1701/1, 1701/2, 1702, 1703, 1705, 1706, 1707, 1708, 1709, 1710, 1711/6 (Weg, teilweise), 1713, 1728, 1740, 1744, 1745, 1746, 1747, 1748, 1749, 1750, 1752 (teilweise), 1761(teilweise), 2216, 2217, 2218, 2219, 2220, 2221, 2222, 2223, 2224, 2225, 2226, 2226/1, 2227, 2228, 2229, 2230/1, 2230/2, 3451/1 (Weg, teilweise)

Der entsprechende Bebauungsplan ist hier   einzusehen.