Amtliche Bekanntmachungen
Hier veröffentlichen wir alle wichtigen Mitteilungen der Gemeinde, wie Satzungen, öffentliche Ausschreibungen oder Informationen zu Wahlen und Beschlüssen. So bleiben Sie stets gut informiert über rechtlich relevante Vorgänge in Jungingen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Jungingen für das Haushaltsjahr 2026
Erstelldatum05.02.2026
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.01.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in €
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 5.714.250 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | -5.705.150 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 9.100 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 9.100 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen: €
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 5.539.050 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -5.281.250 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 257.800 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 215.000 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -371.000 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -156.900 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 100.900 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 100.900 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0,00 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0,00 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
1.000.000 €
Jungingen, 29.01.2026
gez.
Oliver Simmendinger
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 04.02.2026 vorgelegt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.02.2026 bis 26.02.2026 im Rathaus Jungingen, Lehrstr. 3, im Vorzimmer des Bürgermeisters (OG) während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Kämmerei der Gemeinde. Die Satzung ist überdies auf der Internetseite der Gemeinde unter www.jungingen.de zum Download verfügbar.
Die bundes- und landesrechtlichen Verfahrensvorschriften wurden beachtet.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
