Amtliche Bekanntmachungen
Hier veröffentlichen wir alle wichtigen Mitteilungen der Gemeinde, wie Satzungen, öffentliche Ausschreibungen oder Informationen zu Wahlen und Beschlüssen. So bleiben Sie stets gut informiert über rechtlich relevante Vorgänge in Jungingen.
Amtliche Bekanntmachungen: Öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2025
Erstelldatum11.12.2025
Flurbereinigung Albstadt (Ost)
Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben:
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Albstadt (Ost) öffentlich bekannt.
Hierzu liegen die Entwürfe (Stand 18.09.2025, Version 3.3) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG) sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen einen Monat lang im Technischen Rathaus Tailfingen, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen, Stadtplanungsamt, 1. Stock, im Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleitungszentrum, während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15:30 bis 18:00 Uhr
zur Einsicht aus. Der barrierefreie Zugang zu dem Verbindungsflur zwischen Technischem Rathaus und dem Dienstleistungszentrum ist über die Adlerstraße 14 möglich.
Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.LGL-BW.de/4003) sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben beim Landratsamt Zollernalbkreis, untere Flurbereinigungsbehörde, Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen, oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamts Zollernalbkreis umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.
gez. Frank D.S.
