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bitte um Rücksicht: kein Basketball nach 22 Uhr!
Erstelldatum01.10.2026
In den vergangenen Wochen wurde der Basketballkorb im Freien nahe dem Sportplatz wiederholt auch nach 22 Uhr genutzt. Das Aufprallen des Balls, Würfe gegen Korb und Brett, begleitende Gespräche und Rufe, sowie teilweise Musik sind vorwiegend in den späten Abendstunden in der näheren Umgebung deutlich zu hören. Für die Anwohnerinnen und Anwohner führte dies zu erheblichen Beeinträchtigungen der Nachtruhe. Insbesondere an den heißen Tagen, wo alle Fenster, teilweise auch nachts geöffnet sind.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb darauf hin, dass die Nutzung des Basketballkorbs nach 22 Uhr nicht gestattet ist. Für Sportanlagen gelten nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung ab 22 Uhr die strengeren Immissionsrichtwerte der Nachtzeit. Vermeidbarer Lärm, der die Nachbarschaft erheblich belästigt, kann zudem nach § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Aus Rücksicht auf die Anwohnerschaft ist die Nutzung des Basketballkorbs daher spätestens um 22 Uhr einzustellen; dies gilt natürlich auch für andere Lärmbelästigungen, die zu vermeiden sind.
Sport und Bewegung im Freien sind wichtig und ausdrücklich willkommen. Ebenso wichtig sind jedoch gegenseitige Rücksichtnahme und der respektvolle Umgang mit den Menschen, die in unmittelbarer Nähe wohnen. Die Einhaltung der Ruhezeit trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden und die Sport- und Freizeitmöglichkeiten dauerhaft für alle zu erhalten.
Wir bitten insbesondere die Eltern, dieses Thema mit ihren Kindern und Jugendlichen zu besprechen und sie für die berechtigten Ruhebedürfnisse der Anwohnerschaft zu sensibilisieren. Auch Jugendliche und junge Erwachsene werden nachdrücklich gebeten, die geltenden Zeiten zu beachten und den Platz spätestens um 22 Uhr zu verlassen.
Die Gemeindeverwaltung setzt auf Verständnis, Verantwortungsbewusstsein und ein rücksichtsvolles Miteinander. Bitte helfen Sie mit, dass weitergehende Maßnahmen nicht erforderlich werden.

