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Ach was?!: Kindergarten und Schulbetreuung - Gebühren rauf!
Erstelldatum30.07.2026
Ein Angebot zur Kinderbetreuung im Kindergarten ist eine Pflichtaufgabe, die jede Kommune leisten muss. Die Vorschriften und Auflagen sind enorm. Sowohl was die Ausstattung und Ausgestaltung der Betreuungsräume angeht, über Quadratmeter-Angaben pro Kind bis zu den Personalvorgaben. Oft wird in der Bevölkerung die Anzahl der Mitarbeiter im Kindergarten kritisiert, doch diese ist vorgeschrieben und mit Blick auf die Erziehung und Bildung der Kinder auch staatlich gewünscht.
Ein Rechtsanspruch auf Betreuung der Kinder ist nun ab dem kommenden Schuljahr auch für die Kinder der Grundschule vorgesehen. Alle Jahrgänge, die ab 2026/2027 in die Schule kommen, haben danach in Zukunft ein Recht auf Betreuung.
Um jedoch diese gesetzlichen Ansprüche und Vorgaben zu erfüllen, muss die Gemeinde nicht nur viel organisieren und leisten, sondern auch viele Finanzmittel bereitstellen und jährlich einplanen. Bei den Kindergärten empfiehlt der Gemeindetag beispielsweise eine Deckung der Kosten durch Elternbeiträge in Höhe von 20 %. Da jedoch genau diese Elternbeiträge über viele Jahre nicht angepasst wurden, waren in den vergangenen Jahren bereits viele Erhöhungen nötig, um sich dieser Empfehlung erst einmal wieder anzunähern.
Wie unser Bürgermeister in der letzten Gemeinderatssitzung mitteilte, ist diese Annäherung mittlerweile zwar gelungen, hat den Eltern in den vergangenen Jahren aber auch viel abverlangt. Entsprechend soll nach diesen Anpassungen der vergangenen Jahre in Zukunft nur noch alle zwei Jahre über eine Gebührenanpassung beraten werden. Um familienverträglich zu handeln, schlug die Verwaltung vor, die Anpassungen der Schulbetreuung und der Kindertagesstätte jeweils im Wechsel vorzunehmen. Damit Eltern mehrerer Kinder nicht doppelt belastet werden. So wurde in der vergangenen Sitzung eine vorerst letzte Erhöhung der Kita-Gebühren und Schulbetreuungsgebühren vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die entsprechenden Gebührensätze finden Sie in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes unter „Bekanntgaben“. Der Gemeinderat folgte außerdem dem Vorschlag der Verwaltung, die nächste Kita-Gebührenanpassung planmäßig erst wieder im Jahr 2028 zu beraten – die nächste Schulbetreuungsanpassung im Jahr 2029 usw.
Ziel bleibt es, in Jungingen auch künftig eine verlässliche, qualitativ gute und zugleich möglichst familienverträglich gestaltete Kinderbetreuung anbieten zu können. Dafür bedarf es auch weiterhin der Unterstützung aller Beteiligten: Verwaltung, Mitarbeiter, Eltern, Lehrer, Dienstleister.
