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Toubiz
Die Datenbank mein.toubiz ist ein zentrales touristisches Managementsystem, mit demDaten gesammelt, verwaltet und über verschiedene Schnittstellen ausgegeben werden. DasPortal wird landesweit genutzt.Mit den mein.toubiz #elements werden die eingetragenen touristischen Daten kategorisiertund entsprechend auf der Webseite nach Themen abgebildet.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht AG
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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

land in sicht AG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@land-in-sicht.de

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Deutschland
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Jungingen
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Aktuelles

Ach was?!: Das Wasser schon wieder teurer? Im Moment: ja!

Erstelldatum26.02.2026

Bereits im November 2024 hat der Gemeinderat eine Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren gültig ab 01.01.2025, beschlossen. Viele Bürger haben diese Gebührenanpassung nun erst bei der jüngst verschickten Jahresrechnung bemerkt. Was wurde beschlossen:

  • Die monatlichen Grundgebühren für Wasser und Abwasser wurden jeweils von bisher 7 € auf 12 € pro Monat angehoben
  • Die Verbrauchspreise wurden
    - beim Frischwasser von 3,10 €/m³ auf 3 € gesenkt
    - beim Abwasser von 3,50 €/m³ auf 3,60 €/m³ angehoben

Unterm Strich bezahlt also jeder Haushalt in jedem Fall 120 € / Jahr mehr an Grundgebühren. Das sind 10 € / Monat an Mehrkosten. Muss das sein / kann das sein?

Leider ja! Zu gerne hätte der Gemeinderat in besagter Sitzung anders entschieden, doch die Kosten steigen nicht nur bei unseren Bürgern zu Hause! Auch bei der Gemeinde steigen die Kosten in allen Bereichen: Energie, Dienstleister, Versicherungen, Gehälter/Löhne, Baukosten (Rohrbrüche), Wasser-Beprobungen, gesetzliche Auflagen und vieles mehr.

Die Gebühren, welche die Gemeinde verlangt, müssen exakt kalkuliert werden und zeigen dem Gemeinderat auf, wie er die Gebühren festlegen sollte, um am Ende finanziell nicht ins Minus zu rutschen. Beim Frischwasser dürfte die Gemeinde sogar einen Gewinn erwirtschaften, was aber tatsächlich in den letzten Jahren nie der Fall war. Beim Abwasser darf die Gemeinde keinen Gewinn machen. Bei dieser Pflichtaufgabe dürfen die Gebühren nur so kalkuliert sein, dass dafür die Kosten gedeckt werden können und kein bisschen mehr. Eine Kläranlage und ein großes Abwassernetz kosten aber nun mal Geld.

Schon häufiger wurden die Gründe für die höheren Kosten der Wasserversorgung in unserer Gemeinde ausführlich erklärt. Dabei geht es hauptsächlich darum, dass ein langes Leitungsnetz mit nur „wenigen“ angeschlossenen Häusern – eben auch von entsprechend „wenigen“ Haushalten bezahlt werden muss. Nur deshalb sind wir in Jungingen teurer unterwegs! Keinesfalls, weil nicht wirtschaftlich gearbeitet wird, ganz im Gegenteil: Die Gemeinde Jungingen liegt beispielsweise beim Stromverbrauch im Bereich der Wasserversorgung weit unter dem Durchschnitt. Auch Wasserverluste durch Leitungsschäden sind enorm gering. Dadurch, dass wir die Wasserversorgung selber leisten, können wir äußerst effizient, kostengünstig und zeitnah Schäden beheben – ganz im Sinne unserer Bürger.

Mit oder ohne Grundgebühr?

Jeder, der einen Wasseranschluss nutzt, nutzt die Infrastruktur der Gemeinde. Zwei Hochbehälter, das dafür zuständige Personal, unsere Kläranlage, sämtliche Leitungen, Schächte, die Überwachung der Wasserqualität, des Betriebs – rund um die Uhr, usw. Deshalb sollte jeder Anschlussnehmer auch einen Teil dieser Kosten tragen, unabhängig davon, ob er viel oder wenig Wasser verbraucht – genau dafür ist die Grundgebühr eingeführt worden. In Jungingen liegt diese Quote bei ca. 34 % - d.h. dieser Teil der Kosten wird durch Grundgebühren gedeckt, der Rest durch den Wasserpreis. Beim Telefon zahlte man früher ebenfalls eine Grundgebühr. Egal, ob man ein oder hundert Telefonate im Monat führte.

Beispielhafte (Überschlags-) Rechnung:

2019 betrug der Wasserpreis 3,80 € / m³, Beispiel-Verbrauch 150 m³ / Jahr
150 m³ * 3,80 € + 12 € Zählergebühren (1 € / Monat) = 582 €

2026 beträgt der Wasserpreis 3,00 € / m³, Beispiel-Verbrauch 150 m³ / Jahr
150 m³ * 3 € + 144 € Zählergebühren (12 € / Monat) = 594 €

Bitte bedenken Sie: 1.000 Liter Trinkwasser kosten in Jungingen knapp 7 € - wie viele Flaschen Wasser bekommt man dafür im Supermarkt? Daran kann man erkennen, dass das Wasser immer noch günstig ist und dabei eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Es steht uns 24h rund um die Uhr in gleichbleibender Qualität zur Verfügung und die meisten Haushalte in Jungingen haben in den letzten 50 Jahren, wenn überhaupt, nur wenige Stunden darauf verzichten müssen.