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Toubiz
Die Datenbank mein.toubiz ist ein zentrales touristisches Managementsystem, mit demDaten gesammelt, verwaltet und über verschiedene Schnittstellen ausgegeben werden. DasPortal wird landesweit genutzt.Mit den mein.toubiz #elements werden die eingetragenen touristischen Daten kategorisiertund entsprechend auf der Webseite nach Themen abgebildet.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht AG
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Deutschland
Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

land in sicht AG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@land-in-sicht.de

Weitergabe an Drittländer

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Deutschland
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Jungingen
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Aktuelles

Ach was?!: Hundesteuer regt auf

Erstelldatum29.01.2026

In der Tagespresse und in den sozialen Medien wird teilweise „heiß“ über das Thema Hundesteuer diskutiert. Dabei wurden bereits Vorwürfe laut oder gar Politikversagen unterstellt. Ob ein aufklärender Artikel im Nachrichtenblatt für Verständnis sorgen kann? Einen Versuch ist es ganz sicher wert!

Grundsätzlich: Steuern haben keine Gegenleistung! Sie werden erhoben, vom Staat oder den Kommunen eingenommen und anschließend für die Dinge ausgegeben, die ein Gremium wie beispielsweise der Gemeinderat oder Kreistag in den Haushaltsplänen der Kommunen festgelegt hat. Die KFZ- oder Mineralöl-Steuer wird nicht (zwingend) für Straßen, die Alkoholsteuer oder Tabaksteuer nicht für präventive Schutz-Maßnahmen und die Hundesteuer nicht für „Hunde-Themen“ ausgegeben. Sondern, die Einnahmen und Ausgaben sind völlig unabhängig voneinander.

Wenn Gewerbesteuer, Grundsteuer, die Anteile der Einkommensteuer und die Einnahmen aus den Gebühren nicht ausreichen, um die an vielen Stellen gestiegenen Kosten einer Kommune zu decken, muss man reagieren. Grundsätzlich ist es deshalb keineswegs verwerflich, wenn der Gemeinderat die Erhöhung der Hundesteuer beschließt und die zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der Bedürfnisse der Bürgerschaft verwendet: Winterdienst, Turnhallenbetrieb, Schule, Kindergarten, usw. – im Gegenteil: es liegt sogar in der Verantwortung des Gemeinderats, in Zeiten knapper Kassen zu reagieren!

Mehr Steuern zahlen zu müssen, ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger eine Belastung oder ein Ärgernis. Auf der anderen Seite möchten viele Bürger aber auch nicht auf Dinge verzichten, die man zu schätzen gelernt hat. Kosten einsparen, bestimmte Themen zu streichen oder inhaltlich zu reduzieren und wo nötig die Einnahmen erhöhen: Das ist seit vielen Jahren Alltag in den Kommunen und so wird es in den kommenden Jahren auch aller Voraussicht nach erst einmal weitergehen.

Die Steuer ist im Übrigen auch ein Mittel um „Dinge“ zu steuern. Beispielsweise die Anzahl der Hunde: ist die Hundesteuer hoch, werden tendenziell weniger Hunde angeschafft. Der Gemeinderat Jungingen hatte bei seiner jüngsten Entscheidung zur Anhebung der Hundesteuer insbesondere die Haltung, mehrere Hunde im Visier, denn einen Hund zu halten, erfordert große Verantwortung in jeder Hinsicht. In der Verwaltung häufen sich in den letzten Jahren die Probleme mit der Hundehaltung spürbar. Hunde laufen weg, machen Lärm, werden schlecht gehalten, sind aggressiv, hinterlassen Dreck – man glaubt als Außenstehender gar nicht, wie viele solcher Fälle es selbst in Jungingen pro Jahr gibt. Auch das war ein Grund die Hundesteuer zu erhöhen. Von bisher 82 € für den ersten Hund auf nun 98 € / Jahr. Eine Mehrbelastung für den Hundebesitzer von 1,50 € / Monat. Wer allerdings mehrere Hunde hat, wird deutlich stärker belastet, statt bisher 164 € sind nach neuer Satzung 294 € / Jahr fällig.

Eine soziale Komponente, die immer wieder angesprochen wird, wurde in der Satzung in Jungingen bislang nicht berücksichtigt. Denn es sind und waren bislang keine Fälle bekannt, in denen jemand aufgrund der angehobenen Steuer seinen Hund abgeben musste.

Heute leisten die ca. 100 Hundebesitzer bei 600 Haushalten und ca. 1.400 Einwohnern mit der Hundesteuer einen Deckungs-Beitrag in Höhe von ca. 10.000 € / Jahr zu den Ausgaben der Gemeinde. Andere Bürger haben mehrere Grundstücke, gar Häuser oder ein hohes Einkommen und bezahlen dafür Steuern. Jeder trägt auf seine Weise einen/seinen Teil zum Gemeindeleben und Gemeinwohl bei. Wenn wir erkennen, dass das Steuergeld direkt bei uns ankommt, in den Schulen, Kindergärten, Turnhallen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, unseren Blaulicht-Organisationen usw. dann schaffen wir es vielleicht, dem Thema „Steuer“ wieder gelassener gegenüberzustehen. Doch nur dem Hundebesitzer ist die tägliche Freude über den eigenen, geliebten Vierbeiner vorbehalten: und die ist unbezahlbar!