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Lebenslagen von A bis Z

Wechsel von der Werkreal-/Hauptschule in die Realschule

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler

  • der Klasse 6 zum Ende des ersten Schulhalbjahres
    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Realschule.
    • Voraussetzungen:
      • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
      • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
  • der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres
    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Realschule.
    • Voraussetzungen:
      • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
      • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
  • der Klassen 7 und 8 zum Ende des ersten Schulhalbjahres
    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Realschule.
    • Voraussetzungen:
      • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
  • der Klassen 7 und 9 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres
    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Realschule.
    • Voraussetzungen:
      • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
      • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler

  • der Klassen 7 und 8 zum Ende des ersten Schulhalbjahres
    • Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse der Realschule.
    • Voraussetzungen:
      • Aufnahmeprüfung an der Realschule
      • der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
  • der Klassen 5 bis 9 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres
    • Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse der Realschule.
    • Voraussetzungen:
      • Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
      • der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird

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