Lebenslagen von A bis Z
Wechsel von der Werkrealschule/Hauptschule auf das Gymnasium
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung für Schülerinnen und Schüler
- der Klasse 6 zum Ende des ersten Schulhalbjahres
- Der Wechsel erfolgt in die entsprechende Klasse des Gymnasiums.
- Voraussetzungen:
- in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden
- der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres:
- Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums.
- Voraussetzungen:
- in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden
Wechselmöglichkeit mit Prüfung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres:
- Der Wechsel erfolgt in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums.
- Voraussetzungen:
- Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das Gymnasium selbst
- die Prüfungsleistungen müssen erwarten lassen, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird