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Lebenslagen von A bis Z

Haftpflichtversicherung

Eine kleine Unachtsamkeit kann Ihr gesamtes Leben verändern und Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Sie sind gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Um sich vor den Schadenersatzansprüchen zu schützen ist es ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese bezahlt in der Regel den verursachten Schaden und prüft auch die Richtigkeit der Schadenersatzansprüche gegen Sie.

Die wichtigste der Haftpflichtversicherungen ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt die gängigen Risiken des täglichen Lebens ab.

Hinweis: Informieren Sie sich über einen Familientarif, hier sind Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert. Auch Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender nichtehelicher Partner und dessen Kinder können mitversichert werden. Kinder sind jedoch nur bis zur Volljährigkeit und der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung mitversichert. Dann ist es ratsam sich über eine eigene Haftpflichtversicherung beraten zu lassen.

Beachten Sie, dass für Schäden, die Sie einer mitversicherten oder einer im selben Haushalt lebenden Person zufügen, kein Versicherungsschutz besteht.

Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation sollten Sie sich über weitere Haftpflichtversicherungen informieren. Hier werden beispielhaft einige aufgezählt:

  • Tierhalterhaftpflicht
    Wenn sie einen Hund oder ein Pferd haben, sollten Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, da diese Tiere bei der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind.
  • Berufshaftpflicht
    Manche Berufsgruppen haben ein erhöhtes Haftungsrisiko und sind daher verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hierzu gehören zum Beispiel die Berufsgruppen der Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater usw.
  • Betriebshaftpflicht
    Im Gegensatz zu der Berufshaftpflicht werden hier die Risiken, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Betriebs entstehen, abgedeckt.
  • Diensthaftpflicht
    Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes können von ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Jagdhaftpflichtversicherung
    Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung für Jäger und Jägerinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Forstverwaltungen sowie Pächter und Pächterinnen von Jagdgründen.

Auch hier gilt: wägen Sie ihr persönliches Risiko im Vergleich zum jährlichen Versicherungsbeitrag ab und entscheiden dann in welchen Bereichen ein Versicherungsbedarf für Sie besteht.

Tipp: Lassen Sie sich vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausführlich über die jeweiligen Deckungssummen und Tarife der einzelnen Anbieter beraten. Einige Versicherungsunternehmen bieten zum Beispiel einen Rabatt an, wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren. Dies kann sich bereits nach einigen schadensfreien Jahren rechnen. Bei häufigen Schadensmeldungen können die Versicherungen von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

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