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Lebenslagen von A bis Z

Wahlergebnisse

Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. Erst wird das Ergebnis in jedem Wahlbezirk und Briefwahlvorstand in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt.

Der Wahlvorstand meldet die Ergebnisse an den Gemeindewahlausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Anschließend gibt der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses das Wahlergebnis mündlich bekannt. Das Wahlergebnis wird durch den Bürgermeister ortsüblich öffentlich bekannt gemacht, beispielsweise im Amtsblatt der Gemeinde.

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Entfällt hingegen auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Auf dem Stimmzettel stehen alle Bewerber der ersten Wahl. Voraussetzung ist, dass sie ihre Bewerbung nicht zurückziehen. Es können sich auch noch neue Kandidaten bewerben, eine nochmalige Stellenausschreibung ist aber nicht erforderlich. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl. Falls Bewerber die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinen (Stimmengleichheit), entscheidet das Los.

Der noch amtierende Bürgermeister benachrichtigt den gewählten Bewerber nach der mündlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er fordert den gewählten Bewerber auf, innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er die Wahl annimmt.

Nach Abschluss der Bürgermeisterwahl vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.

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