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Lebenslagen von A bis Z

Luftfahrtpersonal

Zum Luftfahrtpersonal gehört neben dem Bordpersonal, also den Flugzeugführern und Flugbegleitern, auch das sogenannte Bodenpersonal auf Flugplätzen (z.B. das technische Personal im Bereich Flugzeugwartung oder das Flugsicherungspersonal).

Um einen dieser Berufe ausüben zu können, müssen Sie eine spezielle Ausbildung absolvieren - in der Regel ist der Erwerb einer Lizenz erforderlich. Für die Prüfung der Voraussetzungen und Fähigkeiten sowie für die Erteilung der Lizenzen sind in Deutschland zuständig:

  • das Luftfahrt-Bundesamt für das gewerbliche Luftfahrtpersonal
  • die Landesluftfahrtbehörden für den Privatpilotenbereich

Tipp: Das Luftfahrt-Bundesamt und der Baden-Württembergische Luftfahrtverband e.V. (BWLV) informieren unter anderem über die Ausbildung und Lizenzierung des Luftfahrtpersonals. Im Onlineauftritt des Luftfahrt-Bundesamtes finden Sie außerdem Links zu anderen Behörden und Organisationen aus dem Bereich Luftfahrt.

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