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Lebenslagen von A bis Z

Behinderte Menschen

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist ein wichtiger Bestandteil für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Mitte der Gesellschaft. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten, sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, eingerichtet. Ziel ist es, Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen, die aufgrund von Behinderungen bei der Berufsausbildung oder Berufsausübung bestehen.

In allen Agenturen für Arbeit stehen speziell qualifizierte Beratungskräfte der Reha-Teams zur Verfügung, um über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu informieren. Dabei ist die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Ausübung einer dauerhaften auskömmlichen Beschäftigung vorrangiges Ziel.Ferner helfen Integrationsfachdienste im Auftrag des Integrationsamtes des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen dabei, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.

Tipp: In allen Fragen der Rehabilitation können Sie sich auch an die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation wenden. Die Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg haben für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt interdisziplinäre Spezialistenteams gebildet, die Sie gerne beraten.

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