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Verfahren von A bis Z

Integrationsförderangebot „Identität und Integration PLUS“ - Förderung für Spätaussiedler beantragen

Als Träger der Wohlfahrtspflege, einer Vertriebeneneinrichtung oder anerkannter Träger der politischen Bildung oder eine Kommune haben Sie die Möglichkeit, Fördergelder für Integrationsmaßnahmen zu erhalten.

Für die Realisierung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können Sie das Integrationsförderangebot "Identität und Integration PLUS" nutzen.

Das Angebot ist eine Ergänzung zum Integrationskurs und beschäftigt sich vor allem mit den Lebens- und Bedürfnislagen von Spätaussiedlern.

Die Förderangebote "Identität und Integration PLUS" beinhalten unter anderem:

  • Fragen der spezifischen Identität von Spätaussiedlern,
  • Probleme und Chancen bei der Alltagsbewältigung im neuen Lebensumfeld,
  • Fragen des Bildungswesens in Deutschland sowie
  • Möglichkeiten und Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, wobei auch Wege in die Selbstständigkeit aufgezeigt werden.

Die Kurse umfassen wahlweise 100 oder 200 Unterrichtseinheiten. Neben den vorgegebenen Themen können Sie als Anbieter weitere ausgewählte Themen sinnvoll auf die Teilnehmergruppe abstimmen. Die Teilnehmerzahl pro Kurs liegt zwischen 15 und 20 Personen.

Teilnehmen können Spätaussiedler ab 16 Jahren, deren nichtdeutsche Ehegatten, direkte Nachkommen und weitere Familienangehörige, die nach den Bestimmungen des Aufenthaltsrechts eingereist sind. Sie müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau der Stufe B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens besitzen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Ablauf

Wenn Sie als Träger die Förderung für eine Integrationsmaßnahme "Identität und Integration PLUS" erhalten möchten:

  • Stellen Sie einen Antrag unter Verwendung von EASY-Online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  • Geben Sie hier entsprechend der Vorgaben mindestens die Rahmendaten (Planlaufzeit) zu Ihrem geplanten Vorhaben an.
  • Fügen Sie dem Antrag alle vorgegebenen Dokumente bei.
  • Der Antrag ist nur in Papierform verbindlich. Bitte drucken Sie das vom System generierte PDF-Dokument aus und schicken den unterschriebenen Antrag zusammen mit allen weiteren Unterlagen an das BAMF.

Fristen

Bitte beachten Sie die Antragsfrist auf der Internetseite des BAMF.

Hinweis: Anträge für das jeweilige Kalenderjahr müssen Sie bis zum 31. Januar des Jahres stellen. Eine spätere Beantragung ist nur auf Anfrage möglich.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Voraussetzungen

Als Organisation oder Verband:

  • Erfahrung, Sachkunde und Verlässlichkeit
  • Fähigkeit und Möglichkeit der Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Integrationsförderung (Netzwerk) vor Ort
  • Bestehen eines regionalen Bedarfs an Maßnahmen zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern

Zuständigkeit

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: 0911 943-0
Telefax: 0911 943-10000

Erforderliche Unterlagen

Folgende Anlagen müssen Sie dem Antrag hinzufügen:

  • Konzeptdarstellung,
  • Indikatoren,
  • Personalbogen Dozenten,
  • Personalbogen Externe und
  • Finanzierungskonzept.

Hinweis: Ein Finanzierungsplan wird bei der Dateneingabe im Portal EASY-Online generiert.

Lebenslagen dieses Verfahrens