für unsere Kleinen
Kita Jungingen
Die Kita der Gemeinde Jungingen bietet Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt einen Ort zum Spielen, Lernen und Wachsen. Unsere Einrichtung bietet flexible Betreuungsformen und ein kindgerechtes pädagogisches Konzept. Die Kinder werden individuell begleitet und in ihrer Entwicklung gefördert.
Alle wichtigen Unterlagen wie Konzeption, Benutzungsordnung, Kindergarten-ABC, Anmeldeformulare und weitere Dokumente stehen Ihnen auf dieser Seite im rechten Bereich zum Download zur Verfügung, ebenso wie die Ansprechpartner in der Gemeinde.
Kapazitäten und Gruppenstruktur
Insgesamt können bis zu 62 Kinder ab drei Jahren in altersgemischten Gruppen betreut werden. Für Kinder zwischen zwei und drei Jahren gibt es eine separate Nestgruppe für max. 12 Kinder mit angepassten Räumen und altersgerechter Förderung.
Öffnungszeiten und Betreuungsformen
Der Kindergarten ist montags bis freitags von 07:15 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Die gewünschten Betreuungszeiten können flexibel je Wochentag gebucht werden und gelten verbindlich für ein halbes Kindergartenjahr. Sie verlängern sich automatisch, sofern keine Änderung mitgeteilt wird. Eine Änderung ist jeweils zum 1. Februar und zum 1. September möglich, mit einer Frist von vier Wochen.
Die folgenden Betreuungsformen werden angeboten, wenn es wenigstens drei Anmeldungen dafür gibt:
Für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren
- Nestgruppe: Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr
Für Kinder ab 3 Jahren
- Halbtagskindergarten
- Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ)
- Ganztagskindergarten
Details zu den Betreuungsformen erhalten Sie im rechten Download-Bereich (Datei: betreuungsformen.pdf)
Elternbeitrag
Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben. Je nach Betreuungsmodell kann zusätzlich Essensgeld anfallen. Der Beitrag ist monatlich im Voraus bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und wird ab dem Monat fällig, in dem das Kind aufgenommen wird. Beiträge sind auch während der Ferien oder bei Schließungen aus besonderem Anlass zu entrichten. Änderungen der Beiträge und des Essensgeldes bleiben vorbehalten. Bei Abmeldung ist der Beitrag bis zum Monatsende zu zahlen.



