Gemeinde Jungingen

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Rasenmähen

Frühlings-/Sommerzeit ist Rasenmäherzeit

Und damit sind auch wieder Beschwerden über Ruhestörungen zu erwarten. Wir möchten daher auf die Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmverordnung hinweisen.

Informationen zum Rasenmäherlärm

Welche Vorschriften sind beim Betrieb von Rasenmähern zu beachten?

Die Rasenmäherlärm-Verordnung aus dem Jahre 1992 gilt entgegen der Weiterverbreitung im Internet nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch die weitergehenden Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vom 29. August 2002 (BGBI.I S. 3478).

Was ist in den Vorschriften geregelt?

a) Rasenmäher dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen während der angegebenen Zeiten auch nicht betrieben werden.
b) Heckenscheren dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Tragbare Motorkettensägen: dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
c) Rasentrimmer / Rasenkantenschneider dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
d) Vertikutierer dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
e) Schredder / Zerkleinerer (sogenannte Häcksler) dürfen nicht an Sonn -und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden.

Welche besonderen zusätzlichen Beschränkungen sind im Wohngebiet zu beachten?
Für motorbetriebene Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gilt darüber hinaus ein Betriebsverbot auch an Werktagen in der Zeit von 07.00 bis 09.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr.
Ausgenommen von diesen zusätzlichen Beschränkungen sind Geräte und Maschinen, die mit bestimmten Umweltzeichen der Europäischen Union gekennzeichnet sind und damit als lärmarm gelten.

Respektieren Sie auch die Mittagsruhe von Kleinkindern, Senioren und sonstigen Ruhebedürftigen und mähen Sie nicht unbedingt in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken!

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