Gemeinde Jungingen

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Grundsteuer

Die Abschlagszahlungen für die Grundsteuer werden jeweils am 15.3., am 15.6., am 15.9. und am 15.12. fällig. Sie erhalten KEINE schriftliche Benachrichtigung.

Hebesatz Grundsteuer A 320 v.H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B 320 v.H.

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