Dienstleistungen
Familienpässe
Familienpässe
Inhaber eines Familienpasses erhalten Vergünstigungen beim Besuch verschiedener staatlicher Einrichtungen.
Berechtigt für den Erhalt eines Landesfamilienpasses sind Familien mit mindestens drei Kindern, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind und Familien mit mindestens einem schwerbehinderten Kind.
Die Ausstellung eines Landesfamilienpasses ist gebührenfrei. Gutscheine hierzu erhalten Sie bei Vorlage des Landesfamilienpasses und Nachweis über Bezug des Kindergeldes bei Ihrem Einwohnermeldeamt.
- Mitarbeiter