Dienstleistungen
Auskünfte aus dem Melderegister
Auskünfte aus dem Melderegister
Einfache Auskünfte aus dem Melderegister können beim Einwohnermeldeamt eingeholt werden. Sie müssen zumindest Vor- und Nachnamen der von Ihnen gesuchten Person angeben können. Die Gebühr für eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beträgt 5,00 €.
Für eine erweiterte Meldeauskunft muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €
Behörden und Unternehmen können auch über das Meldeportal Auskünfte einholen. Infos erhalten Sie hierzu auf folgender Homepage: www.dvv.Meldeportal.de
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