Dienstleistungen
Kinderreisepässe
Kinderreisepass
Kinder unter 13 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
Antragstellung
Beide Elternteile müssen der Antragstellung zustimmen. Wer das alleinige Sorgerecht hat, muss dies nachweisen, in Zweifelsfällen anhand eines Beschlusses des Familiengerichts.
Bitte beachten: Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr ist die eigenhändige Unterschrift des Kindes erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder aktueller Familienbuchauszug (der Eltern)
Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
Sofern vorhanden alter Kinderreisepass bzw. Kinderreiseausweis
Wenn nicht beide Eltern zur Antragstellung vorsprechen können, schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils
Beschluss des Familiengerichts bei alleinigem elterlichen Sorgerecht
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Private Passbilder und Passbilder aus dem Automaten sind nicht geeignet.
Gebühren
13 € für den Kinderreisepass, bei Antragstellung zu entrichten
Die Änderung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses kostet 6 €
Die Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
Unverbindliche Auskünfte über die Einreisebestimmungen in andere Länder erhalten Sie im Internet unter der Homepage www.auswaertiges-amt.de
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