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Personalausweise
Personalausweis
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, benötigt keinen Personalausweis. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Seit dem 1. November 2010 kann der neue Personalausweis im Scheckkartenformat beantragt werden. Er löst den bisherigen Personalausweis ab. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Neues im Überblick
§ Scheckkartenformat
§ Chip im Innern der Ausweiskarte
§ Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
§ Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
§ Vorbereitet für die elektronische Signatur
§ Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Für weitere Informationen steht das www.personalausweisportal.de <www.personalausweisportal.de> zur Verfügung.
Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Reiseinformationen in andere Länder erfahren Sie unter www.auswaertiges-amt.de <www.auswaertiges-amt.de>.
Vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.
Gültigkeitsdauer
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Personalausweis sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden.
Deutsche, die im Ausland leben (Auslandsdeutsche)
Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland können ihren Personalausweis bei der vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretung, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten, beantragen oder ändern lassen.
Hinweis: Da die Botschaften und Konsulate noch mit der erforderlichen Technik auszustatten sind, wird die Ausstellung der Personalausweise erst ab dem 1. Januar 2013 möglich sein. Übergangsweise können Auslandsdeutsche vom 1. November 2010 bis zum 31. Dezember 2012 in einer beliebigen innerdeutschen Personalausweisbehörde einen Personalausweis beantragen.
Verlust des Personalausweises/Sperrung
Haben Sie den Personalausweis verloren, sind Sie verpflichtet, den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Dokumentes unverzüglich bei der Gemeinde anzuzeigen.
Ist der elektronische Identitätsnachweis eingeschaltet, müssen Sie diesen zusätzlich über die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde sperren lassen. Sie können die eID-Funktion aber auch telefonisch über die Hotline 0180-1-33 33 33 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent/Minute - auch aus dem Ausland erreichbar) sperren lassen. Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren Ausweis sperren lassen.
Sofern Sie auch die Unterschriftsfunktion nutzen, müssen Sie den Verlust Ihres Ausweises sofort auch bei Ihrem Signaturanbieter melden und die Funktion sperren lassen.
Antragstellung
Bei Beantragung eines Personalausweises ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig, zudem wird eine Identitätsprüfung vorgenommen. Aus diesen Gründen ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
· bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderausweis) - sofern vorhanden
· ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (unter Umständen genügt hierfür der ungültige amtliche Lichtbildausweis)
· aktuelles biometrisches Lichtbild (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
· Bei Erstanträgen: Geburtsurkunde/Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug
Gebühren des Personalausweises
· ab 24. Lebensjahr: 28,80 Euro
· bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
· vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
· erstmaliges Einschalten beziehungsweise jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN: gebührenfrei
· nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
· nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
· Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): 6 Euro
· Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
· Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
· Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
· Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
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