Dienstleistungen
Anmeldung
Abmeldung
Beim Wohnortwechsel müssen Sie sich nur noch in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Die Abmeldung in Ihrer alten Gemeinde entfällt.
Ausnahme: Bei Wegzug ins Ausland oder Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
- Mitarbeiter