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Ablesen der Wasserzähler
Ablesen der Wasserzähler
Die Wasserableser der Gemeinde Jungingen werden
die Jahresablesung 2011 ab 12.12.2011 vornehmen.
Die Ableser sind im Besitz eines Berechtigungsscheins,
den Sie auf Verlangen vorzeigen. Der Berechtigungsschein
ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.
Die Eigentümer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Zähler
ohne Behinderung für die Ablesung zugänglich sind.
Abnehmer, die während dieses Zeitraums nicht anzutreffen sind, werden gebeten, dem Bürgermeisteramt Jungingen, Frau Kohler, Lehrstraße 3, möglichst umgehend, jedoch spätestens bis 23.12.2011 schriftlich den Zählerstand mitzuteilen.
Eine Übermittlung per Email kohler@jungingen.de <kohler@jungingen.de> oder Fax 07477/8259 ist ebenfalls möglich.
Die Gemeindeverwaltung